Tipps für Mieter
Nicht nur der Verkauf von Immobilien liegt uns am Herzen, sondern auch die Vermietung. Häufig stehen Bewerber immer wieder vor dem Problem, dass nicht genau klar ist, was für eine korrekte Bewerbung auf eine Mietimmobilie tatsächlich relevant ist. So kommt es häufig vor, dass sich eigentlich ideale Mieter schon beim Anschreiben so schwertun, dass Sie im nachfolgenden Ablauf zur Wohnungsvergabe gar nicht erst berücksichtigt werden. Doch auch die derzeitige Mietsituation in den Ballungsräumen hat dazu beigetragen, dass viele unzulässige Dinge Einzug in den Bewerberprozess erhalten haben. Wir wollen Ihnen heute ein paar wichtige Informationen und Tipps an die Hand geben, wie Sie sich auf dem umkämpften Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen gegenüber Mitbewerbern durchsetzen können.
Erstkontakt
Ob Immobilienportal, digitale Kleinanzeiger oder die klassische Zeitungsannonce: Der Erstkontakt ist eine der größten Stolperfallen, wenn es um die eigene Positionierung geht. Uns erreichen häufig Kurzsätze, wie: “Habe Interesse. Bitte um Besichtigung”. Solche Kontaktaufnahmen rutschen bei 50 bis 100 Bewerbungen pro Wohnung automatisch ganz nach unten. Das Problem dabei ist, dass solche kurzen Anschreiben keine Informationen darüber liefern, wer Sie überhaupt sind. Die Prüfung von Mietbewerber*innen beansprucht viel Zeit und Vorbereitung und daher werden hier, ähnlich wie bei der Bewerbung auf eine Stellenausschreibung, schnelle Entscheidungen getroffen. Nicht aussagekräftige Anschreiben fallen dabei ganz automatisch weg. Tipp: Bereiten Sie einen kurzen Bewerbungstext über Sie vor, der folgende Informationen für den Vermieter / die Vermieterin bereithält:
Name
Alter
Beruf
Kontaktdaten
Bemühen Sie sich außerdem um korrekte Rechtschreibung und Grammatik. Natürlich ist auch uns bewusst, dass gerade Mitbürger mit Migrationshintergrund hier ins Stolpern geraten. Bitten Sie daher eine Ihnen vertraute Person um Hilfe bei der Erstellung eines solchen Textes.
Ein Gespräch auf Augenhöhe
Die erste Hürde ist geschafft und der potenzielle Vermieter ruft Sie für ein erstes Informationsgespräch an. Doch was tun, wenn kritische Fragen gestellt werden?
Bleiben Sie freundlich und ehrlich, auch wenn der Vermieter Fragen stellt, die eigentlich unzulässig sind. Hier dürften Sie zwar lügen, doch davon raten wir ab, denn so etwas wird früher oder später zu einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis führen. In der Regel wird Ihnen eine Mieterselbstauskunft zur Verfügung gestellt, damit der Vermieter einen entsprechenden Überblick erhält. Außerdem erhalten Sie hier in den meisten Fällen bereits einen Besichtigungstermin. Vergessen Sie aber nicht, wer Sie sind! Was generell eine gute Lebenseinstellung ist, sollte auch hier Beachtung finden: Ein Gespräch zwischen Vermietern und Mietern sollte auf Augenhöhe stattfinden. Ein Mietvertrag bedingt noch lange kein hierarchisches Gefälle. Sie erwirtschaften die Miete und dafür haben Sie auch das Recht auf eine einwandfreie Mietsache. Was aufgrund der äußerst schwierigen Mietsituation in den Städten leider immer mehr in den Hintergrund gerückt ist, ist die Tatsache, dass auch Vermietern sich bei Mietern bewerben. Wenn Sie also das Gefühl haben, dass es dem Vermieter ausschließlich auf die Miethöhe ankommt und Sie dafür nicht den richtigen Gegenwert erhalten, ziehen Sie lieber eine andere Wohnung in Betracht. Noch immer werden auch Fragen gestellt, die schon lange nicht mehr zulässig sind. Dazu zählen:
Familienstand
Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit
sexuelle Orientierung
politische Gesinnung, Partei- und Gewerkschaftsmitgliedschaften
Vorstrafen
Schwangerschaft, gesundheitliche Belange
Rauchverhalten, Musikinstrumente
Verständlicherweise gibt es jedoch auch kritische Fragen, die durchaus zulässig sind und die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten. Dazu zählen:
Name, Anschrift und Geburtsdatum
Beschäftigungsverhältnis
Anzahl der einziehenden Personen
finanzielle Situation (Einkommen, Schuldenfreiheit)
Mietzahlungsbestätigung vom vorherigen Vermieter
Dauer des letzten Mietverhältnisses
Haustiere
Nutzung der Wohnung (rein privat oder auch gewerblich)
Besichtigen, aber richtig!
Bei der Besichtigung ist es nicht nur wichtig, wie sich die Wohnung oder das Haus, sondern auch, wie Sie sich präsentieren. Jogginghose und löchriges T-Shirt? Lieber nicht! Es muss natürlich nicht der Business-Anzug sein, dennoch sollten Sie auf ein gepflegtes und seriöses Äußeres achten, denn auch hier zählt der erste Eindruck. Dabei geht es nicht zuletzt um die Einschätzung, wie Mietern, die Mietsache behandeln. Vergessen Sie nicht, dass Vermietern ihr Eigentum pfleglich behandelt sehen wollen. Auch Dokumente von Ihnen sollten möglichst geordnet vorhanden sein. Von in der Tasche gerollten Gehaltsnachweisen, Eselsohren oder einer chaotischen Zettelwirtschaft sollten Sie absehen. Nutzen Sie entweder eine Bewerbungsmappe oder Heftstreifen. Beides macht auf jeden Fall einen weitaus seriöseren Eindruck als lose Dokumente. Übrigens darf der Vermieter nicht alles von Ihnen verlangen und auch Sie sollten möglichst davon absehen, Kontoauszüge oder gar Bankkarten vorzuzeigen.
Ein Vertrag will gelesen sein
Haustiere sind per se tabu, das Rauchen in der Wohnung ist untersagt und renovieren sollten Sie auch am besten jedes Jahr? Noch immer tummeln sich viele Mietrechtsirrtümer in Altverträgen, die schon lange keine Wirksamkeit mehr haben. Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen und lesen Sie sich den Mietvertrag möglichst genau durch, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine unabhängige Person, die sich in der Thematik auskennt (Mieterschutzvereine, Makler, etc.).
Hart umkämpfter Wohnungsmarkt
Fakt ist, dass der Mietwohnungsmarkt hart umkämpft ist und sich die Situation gerade in Großstädten auch in Zukunft nicht bessern wird. Wer sich heutzutage auf eine Wohnung in zentraler Lage bewirbt, wird sich mit einigen unangenehmen Fragen zu seiner Person auseinandersetzen müssen, um am Ende die neuen vier Wände beziehen zu dürfen.